Die Zunderschwamm Naturprodukte GmbH hat in Zusammenarbeit mit den Bayerischen Staatsforsten AöR und den Naturschutzbehörden strenge Richtlinien für die Ernte und Nutzung des Zunderschwamms erarbeitet.
Die Richtlinien sind die weltweit ersten genau definierten Richtlinien zur nachhaltigen Nutzung des Zunderschwamms und gehen weit über die Anforderungen an Bio-Qualität hinaus.
Die Zunderschwamm Naturprodukte GmbH unterwirft sich freiwillig diesen strengeren Richtlinien, sichert damit Artenvielfalt und Lebensräume und kann dadurch eine
ökologisch nachhaltige Gewinnung der Zunderschwamm-Rohstoffe gewährleisten.
Die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). In diesen Richtlinen
werden Arten und Lebensraumtypen genannt, welche besonders schützenswert sind und für die ein Schutzgebietsnetz aufgebaut werden soll.
FHH-Gebiete sollen unter dem Dach des „NATURA 2000 Projekts“ zu europaweit flächendeckenden Schutzzonen zum Erhalt der in Europa heimischen Tiere,
Pflanzen und Pilze aufgebaut werden.
Indem wir die speziell ausgewiesenen sog. FFH-Gebiete zum Schutz der Tiere, Pflanzen und Pilze nicht als Erntegebiete nutzen, gewährleisten wir den Erhalt der Schutzzonen und leisten
einen Beitrag zu Biodiversität und Artenschutz.
Die Bayerischen Staatsforsten haben regionale Erntegebiete für uns ausgewiesen und extra Totholz als Substrat für den Erhalt und die Nachzucht des Zunderschwamms ausgelegt. Die
Erntegebiete werden über GPS Technologie genau kartiert. Bilder der beernteten Bäume werden vor und nach der Ernte gemacht. Wir ernten jährlich maximal 50% der vorhandenen Fruchtkörper ab, und
gewährleisten damit den Erhalt einer ausreichenden Menge an Fruchtkörpern im Wald, sowie ausreichendes Nachwachsen von Fruchtkörpern für eine nachhaltige Nutzung.
Wir bedanken uns hiermit sehr herzlich bei den Bayerischen Staatsforsten für Ihr Engagement und die Unterstützung dieses weltweit einmaligen Projektes. Unser spezieller Dank gilt Herrn Fritz Maier, Geschäftsführer Bayerische Staatsforsten Forstbetrieb Nordhalben, und seiner Stellvertretung Herrn gerhard Müller, die als Fürsprecherer maßgeblich das Projekt förderten und die Weichen für die Kooperation legten. Mehr Informationen zu Ihrer Arbeit unter: http://www.baysf.de/de/ueber uns/standorte/forstbetriebe/nordhalben.html